Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
![Die Rechtsdatenbank bringt Licht in den Informationsdschungel des Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrechts Hände schreiben an einer Tastatur](/fk/fileadmin/user_upload/sv/themen/universell/computer-recherche-recht-waage-1440x480.jpg)
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 3.10. RS 2016/04
Ziff. 3.10. RS 2016/04, Verarbeitung der Daten der Unfallversicherung
Die unfallversicherungsspezifischen Daten werden mit dem DBUV in der UV-Jahresmeldung übermittelt. Diese Daten werden für die Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger benötigt. Hierfür werden die Daten aus dem DBUV bei der DSRV in der Basisdatei nach § 28p Absatz 8 Satz 2 SGB IV gespeichert.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service