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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.5.5.3. RS 2022/06
Ziff. 4.5.5.3. RS 2022/06, AU-Beginn nach Ablauf des Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraums
(1) Zu diesem Zeitpunkt handelt es sich nicht um einen SGB III-Leistungsbezug. Die Kurzarbeit hat in diesen Fällen keinen Einfluss auf die Krankengeldberechnung. Zur grundsätzlichen Berechnung des Krankengeldes wird auf die Ausführungen unter 4.1 verwiesen.
(2) Das Kurzarbeitergeld soll sich nicht mindernd auf die Krankengeldberechnung auswirken, sofern im Bemessungszeitraum Kurzarbeitergeld bezogen wurde (3.1.1.1.1.2.11).
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