Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.5.11.1. RS 2022/06
Ziff. 4.5.11.1. RS 2022/06, AU-Beginn während des Qualifizierungsgeld-Anspruchszeitraums (§ 47b Absatz 3 SGB V)
(1) Beginnt die Arbeitsunfähigkeit zeitgleich mit dem ersten Tag oder während des Anspruchszeitraums für Qualifizierungsgeld, wird zulasten der Agentur für Arbeit bis zum Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs (längstens jedoch bis zum Ende der Qualifizierungsmaßnahme) das Qualifizierungsgeld ggf. zusätzlich zur reduzierten Entgeltfortzahlung (bei nicht ganztätigen Qualifizierungsmaßnahmen) gezahlt.
(2) Das Krankengeld wird aus dem regelmäßigen Arbeitsentgelt berechnet, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls aufgrund der Qualifizierungsmaßnahme erzielt wurde (§ 47b Absatz 3 SGB V).
(3) Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt analog der Berechnung beim Kurzarbeitergeld nach dem Punkt 4.5.5.2.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service