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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 6.6. RS 2022/06
Ziff. 6.6. RS 2022/06, Flexible Arbeitszeitregelungen
Der Krankengeldanspruch ruht für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung (§ 49 Absatz 1 Nummer 6 SGB V).
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