Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.2.1.1.11.2. RS 2022/06
Ziff. 12.2.1.1.11.2. RS 2022/06, Unbezahlter Urlaub
(1) Werden Versicherte während eines unbezahlten Urlaubs stationär mitaufgenommen, besteht kein Krankengeldanspruch, da ihnen wegen der Begleitung nach § 44b SGB V kein Verdienst ausfällt.
(2) Ist im Rahmen eines unbezahlten Urlaubs über einen Monat hinaus ein bestimmter Termin für die Wiederaufnahme des Beschäftigungsverhältnisses vereinbart, besteht bei einer Begleitung nach § 44b SGB V ab diesem Tag ein Krankengeldanspruch, da den Versicherten durch die Begleitung ihr Verdienst ausfällt; die übrigen Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt werden.
(3) Nähere Hinweise sind dem Abschnitt 2.1.1.1.9.3 und seiner Unterabschnitte zu entnehmen.
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