Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 28 HeilM-RL
§ 28 HeilM-RL, Behandlungsziel und Verordnungsvoraussetzungen
(1) 1 Die Behandlung mit einer Nagelkorrekturspange (im Folgenden: "Nagelspangenbehandlung") dient der Therapie des Unguis incarnatus in den Stadien 1, 2 und 3 an den unteren Extremitäten:
- - Stadium 1: Der Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen. Die Haut schmerzt und beginnt sich zu entzünden.
- - Stadium 2: Am Rand des eingewachsenen Nagels hat sich neues, entzündetes Gewebe (Granulationsgewebe) gebildet. Das Gewebe nässt und eitert.
- - Stadium 3: Der betroffene Nagelbereich ist chronisch entzündet und eitert immer mal wieder. Das Granulationsgewebe wächst bereits über den Nagel.
(2) 1 Ziel ist die Entlastung des Weichteilgewebes, Förderung oder Wiederherstellung eines physiologischen Nagelwachstums und Rückführung in eine natürliche Nagelform, um ein Fortschreiten des Einwachsens in das umliegende Gewebe oder des Entzündungsprozesses zu verhindern. 2 Im Stadium 2 und im Stadium 3 sind zusätzliche Ziele der Nagelspangenbehandlung, eine Zunahme der Verletzung der Hautoberfläche durch das weitere Einwachsen des Zehennagels zu verhindern sowie einer Chronifizierung der Entzündung entgegenzuwirken oder eine solche zu lindern.
(3) 1 Voraussetzung für die Verordnung einer Nagelspangenbehandlung ist, dass die Befestigung einer Nagelkorrekturspange an der Nagelplatte möglich ist. 2 Eine sehr starke Deformität der Nagelplatte, eine weit fortgeschrittene Onychomykose oder ein absoluter Wachstumsstillstand können im Einzelfall eine Verordnung und Behandlung ausschließen. 3 Insbesondere im Stadium 2 und Stadium 3 muss die Befestigung einer Nagelkorrekturspange ohne weitergehende Verletzung der geschädigten Haut oder des umliegenden, entzündlich veränderten Weichteilgewebes möglich sein.
(4) 1 Die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt prüft mögliche Kontraindikationen für die Verordnung der Nagelspangenbehandlung. 2 Kontraindikationen für eine Nagelspangenbehandlung können insbesondere sein:
- - Tumoren im Bereich des betroffenen Nagels und seiner Umgebung,
- - Onycholysen,
- - Abszedierungen/Nekrosen im Bereich des betroffenen Nagels und seiner Umgebung.
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