Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 38 HeilM-RL
§ 38 HeilM-RL, Hirnleistungstraining oder neuropsychologisch orientierte Behandlung
(1) Ein Hirnleistungstraining oder eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere kognitiver Schädigungen und daraus resultierender Beeinträchtigungen von Aktivitäten und ggf. der Teilhabe.
(2) Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum Erreichen therapeutischer Ziele auf Schädigungsebene, wie
- - Stabilisierung oder Besserung globaler mentaler Funktionen, insbesondere
- - der Orientierung zu Zeit, Ort, Person,
- - der Intelligenz,
- - Stabilisierung oder Besserung spezifischer mentaler Funktionen, insbesondere
- - der Aufmerksamkeit,
- - des Gedächtnisses,
- - der Wahrnehmung (z. B. visuell, auditiv, räumlich-visuell),
- - des Denkens,
- - der höheren kognitiven Funktionen, wie des Abstraktionsvermögens, der Handlungsplanung, der Einsichts-, Urteils- und Problemlösevermögen.
(3) Therapeutische Ziele auf Aktivitäts- und Teilhabeebene umfassen insbesondere
- - Entwicklung oder Wiederherstellung und Erhalt von Aktivitäten
- - im Bereich allgemeine Aufgaben und Anforderungen (z. B. Planung und Durchführung täglicher Routinen, einfache und komplexe Aufgaben übernehmen),
- - interpersoneller Interaktionen und Beziehungen (z. B. situationsgerechtes Verhalten, Familienbeziehungen),
- - der Mobilität im Alltag (z. B. Tragen von Gegenständen, Benutzung von Transportmitteln),
- - der Selbstversorgung (z. B. An- und Auskleiden, Waschen),
- - Erlernen von Kompensationsstrategien,
- - Entwicklung und Besserung der Krankheitsbewältigung,
- - selbstbestimmte Lebensgestaltung.
(4) 1 Die neuropsychologisch orientierte Behandlung wird ausschließlich als Einzeltherapie verordnet. 2 Das Hirnleistungstraining kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
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