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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 408 AktG
§ 408 AktG, Strafbarkeit persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
1 Die §§ 399 bis 407 gelten sinngemäß für die Kommanditgesellschaft auf Aktien. 2 Soweit sie Vorstandsmitglieder betreffen, gelten sie bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien für die persönlich haftenden Gesellschafter.
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