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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 25 AM-RL
§ 25 AM-RL, Produkte, die aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht verordnungsfähig sind
Produkte, die aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht verordnungsfähig sind:
- - Elementardiäten und Sondennahrung, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus mit Mineralstoffen, Spurenelementen oder Vitaminen angereichert sind,
- - hypokalorische Lösungen (Energiedichte unter 1,0 kcal/ml),
- - sonstige Hydrolysatnahrungen (nicht hochhydrolysiert zum Einsatz bei Kuhmilcheiweißallergie) und Semielementarnahrungen (auch HA-hypoallergene Spezialnahrung).
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