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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 18 PsychTh-RL
§ 18 PsychTh-RL, Systemische Therapie
(1) 1 Die Systemische Therapie fokussiert den sozialen Kontext psychischer Störungen und misst dem interpersonellen Kontext eine besondere ätiologische Relevanz bei. 2 Symptome werden als kontraproduktiver Lösungsversuch psychosozialer und psychischer Probleme verstanden, die wechselseitig durch intrapsychische (kognitiv-emotive), biologisch-somatische sowie interpersonelle Prozesse beeinflusst sind. 3 Theoretische Grundlage sind insbesondere die Kommunikations- und Systemtheorien, konstruktivistische und narrative Ansätze und das biopsychosoziale Systemmodell. 4 Grundlage für Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Sinne dieser Richtlinie ist die Analyse der Elemente der jeweiligen relevanten Systeme und ihrer wechselseitigen Beziehungen, sowohl unter struktureller als auch generationaler Perspektive und eine daraus abgeleitete Behandlungsstrategie. 5 Der Behandlungsfokus liegt in der Veränderung von symptomfördernden, insbesondere familiären und sozialen Interaktionen, narrativen und intrapsychischen Mustern hin zu einer funktionaleren Selbst-Organisation der Patientin oder des Patienten und des für die Behandlung relevanten sozialen Systems, wobei die Eigenkompetenz der Betroffenen genutzt wird.
(2) Schwerpunkte der systemischen Behandlungsmethoden sind insbesondere
- - Methoden der systemischen Gesprächsführung und systemische Fragetechniken,
- - Narrative Methoden,
- - Lösungs- und ressourcenorientierte Methoden,
- - Strukturell-strategische Methoden,
- - Aktionsmethoden,
- - Methoden für die Arbeit am inneren System,
- - Methoden zur Affekt- und Aufmerksamkeitsregulation,
- - Symbolisch-metaphorische und expressive Methoden.
(3) Systemische Therapie kann nach dieser Richtlinie als Krankenbehandlung bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zur Anwendung kommen.
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