Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 15.07.2020 - 10 AZR 124/19
BAG 15.07.2020 - 10 AZR 124/19
Vorinstanz
vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 22. Januar 2018, Az: 1 Ca 507/17, Versäumnisurteil
vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 13. Juni 2018, Az: 1 Ca 507/17, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 11. Januar 2019, Az: 9 Sa 61/18, Urteil
Tenor
-
1. Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. Januar 2019 - 9 Sa 61/18 - werden zurückgewiesen.
-
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 74 % und die Beklagte 26 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service