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BAG 21.01.2010 - 6 AZR 580/07
BAG 21.01.2010 - 6 AZR 580/07 - Aufrechnung in der Insolvenz
Vorinstanz
vorgehend ArbG Frankfurt, 23. Mai 2006, Az: 16/2 Ca 9966/05, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. März 2007, Az: 17 Sa 1788/06, Urteil
Tenor
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1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2007 - 17 Sa 1788/06 - aufgehoben.
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2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2006 - 16/2 Ca 9966/05 - abgeändert:
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.284,26 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 6 % p.a. seit dem 1. Januar 2003 zu zahlen.
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3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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