Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 12.12.2023 - B 12 R 12/21 R
BSG 12.12.2023 - B 12 R 12/21 R - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kameramann - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit
Normen
§ 25 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 633 BGB, § 645 BGB, Art 5 Abs 3 GG
Vorinstanz
vorgehend SG München, 16. März 2017, Az: S 31 R 388/16, Urteil
vorgehend Bayerisches Landessozialgericht, 22. April 2021, Az: L 14 R 5052/17, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.