Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 19.07.2023 - B 6 KA 22/22 R
BSG 19.07.2023 - B 6 KA 22/22 R - Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilung - neu gegründete Einzelpraxis mit angestellten Ärzten - Wachstumsmöglichkeiten in Aufbauphase - gleiche Regelungen wie bei neu gegründeten Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ
Normen
§ 87b Abs 1 SGB 5, § 87b Abs 2 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
Vorinstanz
vorgehend SG Hamburg, 26. September 2018, Az: S 27 KA 215/14, Urteil
vorgehend Landessozialgericht Hamburg, 2. Juni 2021, Az: L 5 KA 11/18, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.