Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 05.12.2023 - 2 BvC 18/23, 2 BvC 21/23
BVerfG 05.12.2023 - 2 BvC 18/23, 2 BvC 21/23 - Verwerfung (a-limine-Abweisung) zweier Wahlprüfungsbeschwerden unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Normen
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 Abs 1 Halbs 2 BVerfGG
Tenor
-
Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
-
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden - ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren zu 1. ankommt - verworfen.
Gründe
- 1
-
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 27. September 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das ergänzende Vorbringen des Beschwerdeführers mit Schriftsatz vom 15. Oktober 2023 muss außer Betracht bleiben, weil es nach Ablauf der zweimonatigen Begründungsfrist gemäß § 48 Abs. 1 Halbsatz 2 BVerfGG beim Bundesverfassungsgericht einging. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service