Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 12.04.2023 - 2 BvQ 35/23
BVerfG 12.04.2023 - 2 BvQ 35/23 - Erfolgloser Eilantrag bzgl eines Strafverfahrens - mangelnde Darlegungen zu Erfolgsaussichten in der Hauptsache
Normen
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend LG Saarbrücken, kein Datum verfügbar, Az: 12 Ns 7 Js 186/21 (127/22)
Tenor
-
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Gründe
- 1
-
Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1).
- 2
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service