Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BVerfG 27.01.2022 - 1 BvR 2192/21
BVerfG 27.01.2022 - 1 BvR 2192/21 - Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Erledigterklärung
Normen
§ 90 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BVerfG, 8. Oktober 2021, Az: 1 BvR 2192/21, Einstweilige Anordnung
vorgehend AG Frankfurt, 21. September 2021, Az: 6110 Js 253173/20 - 931 Gs, Beschluss
Tenor
-
Das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird eingestellt.
Gründe
Aktionen
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.