Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 09.05.2018 - 1 BvR 162/18
BVerfG 09.05.2018 - 1 BvR 162/18 - Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Vorinstanz
vorgehend BGH, 13. Dezember 2017, Az: IV ZR 472/15, Beschluss
vorgehend BGH, 25. Oktober 2017, Az: IV ZR 472/15, Beschluss
vorgehend OLG München, 17. September 2015, Az: 25 U 4601/14, Urteil
vorgehend LG München I, 13. November 2014, Az: 12 O 28879/13, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
-
Die angegriffenen Entscheidungen verletzen nicht den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG). Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tag verwiesen.
- 2
-
Im Übrigen wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service