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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 09.03.2017 - 1 BvR 963/16
BVerfG 09.03.2017 - 1 BvR 963/16 - Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Tenorbegründung
Normen
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BGH, 9. März 2016, Az: XII ZB 540/14, Beschluss
vorgehend OLG Karlsruhe, 16. September 2014, Az: 20 UF 4/13, Beschluss
vorgehend AG Weinheim, 3. Dezember 2012, Az: 201 F 90/08 VA, Beschluss
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig, da sie sich nicht hinreichend mit den angegriffenen Entscheidungen auseinandersetzt und nicht substantiiert darlegt, dass die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten verletzt sein könnte (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG).
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Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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