Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BVerfG 12.05.2015 - 2 BvR 1407/12, 2 BvR 1608/12
BVerfG 12.05.2015 - 2 BvR 1407/12, 2 BvR 1608/12 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 10 Nr 2 KStG 2002
Vorinstanz
vorgehend BFH, 15. Februar 2012, Az: I B 97/11, Beschluss
vorgehend FG Düsseldorf, 17. Mai 2011, Az: 6 K 703/08 K, G, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.