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BVerfG 23.02.2015 - 2 BvR 1867/13
BVerfG 23.02.2015 - 2 BvR 1867/13 - Nichtannahme einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den Beschwerdeführer
Normen
§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend OLG Stuttgart, 26. Juli 2013, Az: 4a Ws 155/13(V), Beschluss
vorgehend LG Heilbronn, 11. Juni 2013, Az: 9 StVK 705/12 HN, Beschluss
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da dem Beschwerdeführer durch die Nichtannahme kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. September 2014 - 2 BvR 2192/13 -, juris).
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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