Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 23.02.2015 - 2 BvR 2356/12, 2 BvR 2485/12
BVerfG 23.02.2015 - 2 BvR 2356/12, 2 BvR 2485/12 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Rüge eines Verstoßes gegen die EMRK (juris: MRK)
Normen
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, MRK
Vorinstanz
vorgehend LG Göttingen, 21. August 2012, Az: 1 T 43/11, Beschluss
vorgehend AG Göttingen, 27. März 2011, Az: 4 XIV 6/10 L, Beschluss
vorgehend LG Göttingen, 21. August 2012, Az: 1 T 42/11, Beschluss
vorgehend AG Göttingen, 27. März 2011, Az: 4 XIV 8/10 L, Beschluss
Tenor
-
Die Verfahren über die Verfassungsbeschwerden werden verbunden.
-
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere haben die Beschwerdeführer, soweit sie sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention berufen, den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft (vgl. BVerfGE 112, 50 62>; 129, 78 93>).
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service