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BVerfG 29.01.2015 - 2 BvR 2400/13
BVerfG 29.01.2015 - 2 BvR 2400/13 - Klarstellende Berichtigung des Tenors eines stattgebenden Kammerbeschlusses
Normen
Vorinstanz
vorgehend BGH, 17. September 2013, Az: 5 StR 258/13, Beschluss
vorgehend LG Potsdam, 14. Dezember 2012, Az: 25 KLs 12/12, Urteil
vorgehend BVerfG, 26. August 2014, Az: 2 BvR 2400/13, Stattgebender Kammerbeschluss
nachgehend BGH, 25. Februar 2015, Az: 5 StR 258/13, Beschluss
Tenor
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Der Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2014 wird klarstellend dahin berichtigt, dass Ziffer 1 des Tenors wie folgt gefasst wird:
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Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben, soweit er den Beschwerdeführer betrifft. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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