Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 28.09.2017 - 1 BvR 847/16
BVerfG 28.09.2017 - 1 BvR 847/16 - Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
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Die Pflicht zur Inlandsspeicherung nach § 113b Abs. 1 Satz 1 TKG ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Es handelt sich um eine Berufsausübungsregelung (vgl. BVerfGE 7, 377 405 f.>), die - gestützt auf die Erwägung, dass die Daten in Blick auf die Anwendbarkeit der deutschen Regelungen und die Zuständigkeit deutscher Aufsichtsinstanzen im Inland gespeichert werden sollen - ungeachtet der unionsrechtlichen Harmonisierung des Datenschutzes einen legitimen Gemeinwohlzweck verfolgt und im Übrigen verhältnismäßig ist. Ob sie auch mit der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV vereinbar ist, braucht nicht entschieden zu werden.
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Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar
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