Gesetze
BDSG – Bundesdatenschutzgesetz
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Sonstige
BDSG – Bundesdatenschutzgesetz
Teil 1, Gemeinsame Bestimmungen Kapitel 1, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 BDSG, Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 BDSG, Begriffsbestimmungen
Kapitel 2, Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 3 BDSG, Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen
§ 4 BDSG, Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Kapitel 3, Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
§ 5 BDSG, Benennung
§ 6 BDSG, Stellung
§ 7 BDSG, Aufgaben
Kapitel 4, Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
§ 8 BDSG, Errichtung
§ 9 BDSG, Zuständigkeit
§ 10 BDSG, Unabhängigkeit
§ 11 BDSG, Ernennung und Amtszeit
§ 12 BDSG, Amtsverhältnis
§ 13 BDSG, Rechte und Pflichten
§ 14 BDSG, Aufgaben
§ 15 BDSG, Tätigkeitsbericht
§ 16 BDSG, Befugnisse
Kapitel 5, Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 17 BDSG, Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle
§ 18 BDSG, Verfahren der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
§ 19 BDSG, Zuständigkeiten
Kapitel 6, Rechtsbehelfe
§ 20 BDSG, Gerichtlicher Rechtsschutz
§ 21 BDSG, Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission
Teil 2, Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679 Kapitel 1, Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten Abschnitt 1, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 22 BDSG, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 23 BDSG, Verarbeitung zu anderen Zwecken durch öffentliche Stellen
§ 24 BDSG, Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen
§ 25 BDSG, Datenübermittlungen durch öffentliche Stellen
Abschnitt 2, Besondere Verarbeitungssituationen
§ 26 BDSG, Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
§ 27 BDSG, Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
§ 28 BDSG, Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken
§ 29 BDSG, Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten
§ 30 BDSG, Verbraucherkredite
§ 31 BDSG, Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
Kapitel 2, Rechte der betroffenen Person
§ 32 BDSG, Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
§ 33 BDSG, Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
§ 34 BDSG, Auskunftsrecht der betroffenen Person
§ 35 BDSG, Recht auf Löschung
§ 36 BDSG, Widerspruchsrecht
§ 37 BDSG, Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Kapitel 3, Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 38 BDSG, Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen
§ 39 BDSG, Akkreditierung
Kapitel 4, Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
§ 40 BDSG, Aufsichtsbehörden der Länder
Kapitel 5, Sanktionen
§ 41 BDSG, Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren
§ 42 BDSG, Strafvorschriften
§ 43 BDSG, Bußgeldvorschriften
Kapitel 6, Rechtsbehelfe
§ 44 BDSG, Klagen gegen den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
Teil 3, Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 Kapitel 1, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 45 BDSG, Anwendungsbereich
§ 46 BDSG, Begriffsbestimmungen
§ 47 BDSG, Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel 2, Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 48 BDSG, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 49 BDSG, Verarbeitung zu anderen Zwecken
§ 50 BDSG, Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
§ 51 BDSG, Einwilligung
§ 52 BDSG, Verarbeitung auf Weisung des Verantwortlichen
§ 53 BDSG, Datengeheimnis
§ 54 BDSG, Automatisierte Einzelentscheidung
Kapitel 3, Rechte der betroffenen Person
§ 55 BDSG, Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 56 BDSG, Benachrichtigung betroffener Personen
§ 57 BDSG, Auskunftsrecht
§ 58 BDSG, Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 59 BDSG, Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 60 BDSG, Anrufung der oder des Bundesbeauftragten
§ 61 BDSG, Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit
Kapitel 4, Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
§ 62 BDSG, Auftragsverarbeitung
§ 63 BDSG, Gemeinsam Verantwortliche
§ 64 BDSG, Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 65 BDSG, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
§ 66 BDSG, Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
§ 67 BDSG, Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 68 BDSG, Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
§ 69 BDSG, Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
§ 70 BDSG, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 71 BDSG, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
§ 72 BDSG, Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
§ 73 BDSG, Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
§ 74 BDSG, Verfahren bei Übermittlungen
§ 75 BDSG, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 76 BDSG, Protokollierung
§ 77 BDSG, Vertrauliche Meldung von Verstößen
Kapitel 5, Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
§ 78 BDSG, Allgemeine Voraussetzungen
§ 79 BDSG, Datenübermittlung bei geeigneten Garantien
§ 80 BDSG, Datenübermittlung ohne geeignete Garantien
§ 81 BDSG, Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten
Kapitel 6, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
§ 82 BDSG, Gegenseitige Amtshilfe
Kapitel 7, Haftung und Sanktionen
§ 83 BDSG, Schadensersatz und Entschädigung
§ 84 BDSG, Strafvorschriften
Teil 4, Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/ 680 fallenden Tätigkeiten
§ 85 BDSG, Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
§ 86 BDSG, Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen
§ 20 BDSG , Gerichtlicher Rechtsschutz (1) 1 Für Streitigkeiten zwischen einer natürlichen oder einer juristischen Person und einer Aufsichtsbehörde des Bundes oder eines Landes über Rechte gemäß Artikel 78 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 sowie § 61 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. 2 Satz 1 gilt nicht für Bußgeldverfahren.
(2) Die VwGO ist nach Maßgabe der Absätze 3 bis 7 anzuwenden.
(3) Für Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Aufsichtsbehörde ihren Sitz hat.
(4) In Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 ist die Aufsichtsbehörde beteiligungsfähig.
(5) 1 Beteiligte eines Verfahrens nach Absatz 1 Satz 1 sind
1. die natürliche oder juristische Person als Klägerin oder Antragstellerin und 2. die Aufsichtsbehörde als Beklagte oder Antragsgegnerin. 2 § 63 Nummer 3 und 4 VwGO bleibt unberührt.
(6) Ein Vorverfahren findet nicht statt.
(7) Die Aufsichtsbehörde darf gegenüber einer Behörde oder deren Rechtsträger nicht die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VwGO anordnen.
Vorherige Seite
§ 19 BDSG