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BetrAVG – Betriebsrentengesetz

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
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BetrAVG – Betriebsrentengesetz



§ 31 BetrAVG, [Sicherungsfälle vor dem 1. 1. 1999]

Auf Sicherungsfälle, die vor dem 1. 1. 1999 eingetreten sind, ist dieses Gesetz in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden.

§ 31 neugefasst durch G vom 5. 10. 1994 (BGBl. I S. 2911).


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