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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 43c SGB XI Ziff. 9. RS 2024/08, Kostenerstattung nach § 91 SGB XI

Pflegebedürftige Personen, die von zugelassenen Pflegeeinrichtungen ohne Vergütungsvereinbarung versorgt werden, haben keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Sie beziehen keine Leistungen nach § 43 SGB XI, sondern erhalten eine Kostenerstattung nach § 91 Absatz 2 SGB XI (vgl. § 91 SGB XI Ziff. 2.).


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