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    BVerfG 11.01.2021 - 1 BvR 2356/20 - Kammerbeschluss ohne Begründung: Verfassungsbeschwerde in Bezug auf polizeiliche Befugnis zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle gem § 32 Abs 6 SOG ND nF erfolglos

    Normen

    § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 32 Abs 6 SOG ND vom 17.12.2019, § 32 Abs 7 SOG ND vom 20.05.2019

    Vorinstanz

    vorgehend BVerwG, 31. Juli 2020, Az: 3 B 4/20, Beschluss
    vorgehend OVG Lüneburg, 13. November 2019, Az: 12 LC 79/19, Beschluss

    Tenor

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Gründe

    1

    Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

    2

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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