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    BAG 12.04.2016 - 9 AZR 661/14

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Gießen, 22. März 2013, Az: 10 Ca 358/12, Urteil
    vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 9. Mai 2014, Az: 3 Sa 685/13, Urteil

    Tenor

    1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 685/13 - teilweise aufgehoben.

    2. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - 10 Ca 358/12 - teilweise abgeändert.

    Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren.

    3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 3/4 zu tragen, die Beklagte zu 1/4.


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