Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. I.6.12. MobRehaEmpf
Ziff. I.6.12. MobRehaEmpf, Personalbemessung
(1) Die personelle Ausstattung muss die Umsetzung des Rehabilitationskonzeptes ermöglichen. Sie ist abhängig von den Behandlungsschwerpunkten, von der Anzahl der Rehabilitanden und den Angaben im Rehabilitationskonzept.
(2) Das Rehabilitationskonzept sollte den erforderlichen Aufwand transparent machen. Notwendig sind daher Angaben
- - zur Frequenz und dem zeitlichen Umfang aller therapeutischen Leistungen,
- - zu den benötigten Rüstzeiten (Vor- und Nachbereiten von Therapieterminen),
- - zum zeitlichen Aufwand für Teamkonferenzen,
- - zum zeitlichen Aufwand für ärztliche Aufgaben,
- - zur Versorgungsregion und zur Fahrzeit.
(3) Zusätzlich sind Verwaltungsaufgaben, Laboranbindung sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretung sicherzustellen.
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