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Grundsätze

AAGAvGs – Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG

Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG [AAGAvGs]
Sozialversicherungsrecht
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AAGAvGs – Grundsätze für das Antragsverfahren auf Erstattung nach dem AAG



Ziff. 2.2.1. AAGAvGs, Datensatz Erstattungen (DSER)

(1) Der DSER enthält die Daten zur Steuerung und Identifikation der Datenbausteine (DB)

  • -Datenbaustein Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Arbeitsunfähigkeit (DBAU),
  • -Datenbaustein Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen Beschäftigungsverbot (DBBT),
  • -Datenbaustein Erstattung des Arbeitgeberzuschusses Mutterschaft (DBZU),
  • -Datenbaustein Bankverbindung (DBBV),
  • -Datenbaustein Name (DBNA),
  • -Datenbaustein Ansprechpartner Arbeitgeber (DBAA),
  • -Datenbaustein Fehler (DBFE).

(2) Der DSER ist ab dem 1. 1. 2022 mit der Versionsnummer 06 zu übermitteln, und zwar auch für Erstattungszeiträume, die vor dem 1. 1. 2022 liegen.


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