Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.2.1. AAGAvGs
Ziff. 2.2.1. AAGAvGs, Datensatz Erstattungen (DSER)
(1) Der DSER enthält die Daten zur Steuerung und Identifikation der Datenbausteine (DB)
- - Datenbaustein Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen Arbeitsunfähigkeit (DBAU),
- - Datenbaustein Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen Beschäftigungsverbot (DBBT),
- - Datenbaustein Erstattung des Arbeitgeberzuschusses Mutterschaft (DBZU),
- - Datenbaustein Bankverbindung (DBBV),
- - Datenbaustein Name (DBNA),
- - Datenbaustein Ansprechpartner Arbeitgeber (DBAA),
- - Datenbaustein Fehler (DBFE).
(2) Der DSER ist ab dem 1. 1. 2022 mit der Versionsnummer 06 zu übermitteln, und zwar auch für Erstattungszeiträume, die vor dem 1. 1. 2022 liegen.
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