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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2.8. RS 2022/01
Ziff. 3.2.8. RS 2022/01, Einsatz von Personal
(1) Der Einsatz eigenen Personals oder die realistische Möglichkeit, eigenes Personal einzusetzen und die Arbeitsleistung nicht höchstpersönlich erbringen zu müssen, ist ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit.
(2) Die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung ist hingegen als gewichtiges Indiz für abhängige Beschäftigung und gegen eine Selbständigkeit zu sehen, wenn diese nicht den Eigenheiten und besonderen Erfordernissen der Tätigkeit geschuldet ist. Dies kann bei Tätigkeiten der Fall sein, deren Erfolg ein besonderes Vertrauen oder eine besondere Expertise voraussetzt (BSG, Urteil vom 31. 3. 2017 — B 12 R 7/15 R —, USK 2017-12), wie beispielsweise beim Einsatz von Hochqualifizierten und Spezialisten.
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