Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. A.I.2.11. RS 1997/01
Ziff. A.I.2.11. RS 1997/01, Ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete
. . . § 27 Absatz 3 Nummer 4 SGB III stellt ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Beigeordnete — da sie ein politisches Wahlamt ausüben — . . . von der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung frei.
Aktionen
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.