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Rundschreiben

1999 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000); leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1999/01]
Sozialversicherungsrecht
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1999 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 4.1. RS 1999/01, Allgemeines

Die Krankenkassen werden verpflichtet, auf eine flächendeckende Umsetzung der Gruppenprophylaxe hinzuwirken. Durch eine Ausweitung der Gruppenprophylaxe bis zum 16. Lebensjahr bei bestimmten Jugendlichen sollen die Möglichkeiten für zahnerhaltende und prophylaktische Maßnahmen für diesen Personenkreis gestärkt werden.


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