Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. IV.1.2.2. RS 2015/07
Ziff. IV.1.2.2. RS 2015/07, Landwirtschaftliche Unternehmer mit Bezug von Arbeitslosengeld II
Bei landwirtschaftlichen Unternehmern, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen, wird nach § 40 Absatz 5a Satz 1 KVLG 1989 als Einkommen nach § 39 Absatz 1 Nummer 1 KVLG 1989 das 0,2060-fache der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV zugrunde gelegt. Damit wird die Pauschalierung des Beitrags für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V für in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung versicherte landwirtschaftliche Unternehmer mit Arbeitslosengeld II-Bezug nachvollzogen.
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service