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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.1. MDK-RL
Ziff. 2.3.1. MDK-RL, Kassen- und vertragszahnärztliche Versorgung
- - Beratung bei medizinischen Fragestellungen für Verhandlungen über den Bundesmantelvertrag, den Arzt-/Ersatzkassenvertrag, die Gesamtverträge und sonstige vertragliche Beziehungen,
- - Beratung der gemeinsamen Ausschüsse von Ärzten (Zahnärzten) und Krankenkassen gemäß Abschnitt 2.4 dieser Richtlinien,
- - Beratung bzgl. der medizinischen Wirkung ökonomischer Rahmendaten bei der Vorbereitung von Empfehlungen der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen.
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