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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.4.1. MDK-RL
Ziff. 2.4.1. MDK-RL, Bundesausschüsse der Ärzte (Zahnärzte) und Krankenkassen
Beratungsbedarf besteht bei der Vorbereitung, den Verhandlungen und der Überprüfung der Richtlinien der Bundesausschüsse zur Konkretisierung des Auftrags zur Sicherung einer qualitativ ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung.
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