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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.4.3. MDK-RL
Ziff. 3.4.3. MDK-RL, Sonstige personenbezogene Beratungen und Begutachtungen
Sonstige personenbezogene Beratungs- und Begutachtungsanlasse können z. B. sein:
- - ob medizinische Bedenken gegen die Verlegung des Aufenthaltsortes wahrend der Arbeitsunfähigkeit bestehen (§ 16 Absatz 4 SGB V),
- - Inanspruchnahme von Außenseitermethoden,
- - ob eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung bei Kindern vorliegt (§ 10 Absatz 2 Nummer 4 SGB V),
- - ärztliche Bescheinigungen über den voraussichtlichen Entbindungstermin,
- - ob die Gründe des Versicherten gerechtfertigt sind, Behandlungs- und Untersuchungsmaßnahmen abzulehnen (§ 65 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 SGB I),
- - Beratung der Krankenkasse und Stellungnahme zu medizinischen Fragen in Streitverfahren (Vorverfahren, Sozialgerichtsverfahren),
- - medizinische Beratung der Versicherten vor erheblichen Eingriffen oder bei unklaren Behandlungsverläufen.
- - Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern (§ 66 SGB V).
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