Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. A.II.2.i. RS 1988/02
Ziff. A.II.2.i. RS 1988/02, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für den Bereich der Krankenversicherung. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegen Arbeiter und Angestellte ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts der Versicherungspflicht.
Aktionen
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.