Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. A.II.2.2. RS 1998/03
Ziff. A.II.2.2. RS 1998/03, Maßgebender Sachbezugswert bei Pauschalbesteuerung von Mahlzeiten
Der Wert der Mahlzeiten kann nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG pauschal besteuert werden. Für die Pauschalbesteuerung . . . ist der Tageswert nach der Sachbezugstabelle maßgebend. Soweit die Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG möglich ist und das Regelbesteuerungsverfahren nicht durchgeführt wird, sind die Werte für Mahlzeiten nicht dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen (vgl. A.I.1).
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
E-Mail-Service