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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 37 SGB IX Ziff. 2. RS 2001/02, Empfehlungen der Rehabilitationsträger

Um ein effizientes und effektives gemeinsames Handeln der Rehabilitationsträger zu gewährleisten und um die erforderlichen Leistungen insbesondere auch für Behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Kinder in der gebotenen Qualität sicherzustellen, vereinbaren die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 SGB IX gemeinsame Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen, insbesondere zur barrierefreien Leistungserbringung. Außerdem vereinbaren die genannten Träger Empfehlungen für die Durchführung vergleichender Qualitätsanalysen als Grundlage für ein effektives Qualitätsmanagement der Leistungserbringer. Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 6 und 7 SGB IX (Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger der Eingliederungshilfe) können den Empfehlungen beitreten.


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