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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 8.3.6. RS 2022/10
Ziff. 8.3.6. RS 2022/10, Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts wegen der erstmaligen Erhebung eines Zusatzbeitrages oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes
Erhebt eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie den Zusatzbeitragssatz, wird allen Mitgliedern dieser Krankenkasse ohne Beachtung der 12-monatigen Bindungsfrist ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt (vgl. Abschnitt 9.1).
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