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TVG – Tarifvertragsgesetz

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TVG – Tarifvertragsgesetz



§ 13 TVG, Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

(2) Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.

(3)§ 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. 7. 2015 gelten.


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