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Rundschreiben

2004 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zur Durchführung des GKV-Modernisierungsgesetzes; hier: Beitragsrechtliche Behandlung von Versorgungsbezügen nach dem ab 1. 1. 2004 geltenden Recht unter besonderer Berücksichtigung des maßgeblichen Beitragssatzes und der Einführung der Beitragspflicht von Kapitalleistungen [RS 2004/01]
Sozialversicherungsrecht
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2004 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 3.2. RS 2004/01, Zweifelsfragen bei der Beitragspflicht der Kapitalleistungen

Gegen die Beitragspflicht von Kapitalleistungen werden folgende Einwände vorgebracht:

  • a)Auf Direktversicherungsbeiträge seien bereits Krankenversicherungsbeiträge während des Erwerbslebens gezahlt worden.
  • b)Wie im Steuerrecht dürfen im Beitragsrecht der Krankenversicherung Bezüge nicht mehrfach mit Beiträgen belastet werden (keine doppelte Beitragspflicht).
  • c)Bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen gäbe es vielfältige Fallgestaltungen, bei denen solche Versicherte, die weit überwiegend privat Beiträge zur Absicherung gezahlt haben, — ungerechtfertigt — belastet werden. Hier wären sinnvolle Abgrenzungskriterien zu entwickeln.

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