Gemeinsames Rundschreiben zur Durchführung des GKV-Modernisierungsgesetzes; hier: Beitragsrechtliche Behandlung von Versorgungsbezügen nach dem ab 1. 1. 2004 geltenden Recht unter besonderer Berücksichtigung des maßgeblichen Beitragssatzes und der Einführung der Beitragspflicht von Kapitalleistungen [RS 2004/01]
Gemeinsames Rundschreiben zur Durchführung des GKV-Modernisierungsgesetzes; hier: Beitragsrechtliche Behandlung von Versorgungsbezügen nach dem ab 1. 1. 2004 geltenden Recht unter besonderer Berücksichtigung des maßgeblichen Beitragssatzes und der Einführung der Beitragspflicht von Kapitalleistungen [RS 2004/01]
Ziff. 3.2. RS 2004/01, Zweifelsfragen bei der Beitragspflicht der Kapitalleistungen
Gegen die Beitragspflicht von Kapitalleistungen werden folgende Einwände vorgebracht:
a)Auf Direktversicherungsbeiträge seien bereits Krankenversicherungsbeiträge während des Erwerbslebens gezahlt worden.
b)Wie im Steuerrecht dürfen im Beitragsrecht der Krankenversicherung Bezüge nicht mehrfach mit Beiträgen belastet werden (keine doppelte Beitragspflicht).
c)Bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen gäbe es vielfältige Fallgestaltungen, bei denen solche Versicherte, die weit überwiegend privat Beiträge zur Absicherung gezahlt haben, — ungerechtfertigt — belastet werden. Hier wären sinnvolle Abgrenzungskriterien zu entwickeln.
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