Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. V.4.1. RS 2007/09
Ziff. V.4.1. RS 2007/09, Allgemeines
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze wird die See-Krankenkasse als eigenständiger Träger der gesetzlichen Krankenversicherung aufgelöst und in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingegliedert. Diese Eingliederung wird sich zu Beginn des Kalenderjahres 2008 vollziehen 1 . Mit der Eingliederung der See-Krankenkasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entfallen auch die besonderen Zuständigkeitsregelungen für die Durchführung der in der Seeschifffahrt Beschäftigten (bisher § 176 SGB V). Auch die Knappschaft führt die Sonderzuständigkeit für die Beschäftigten in der Seeschifffahrt nicht fort (Ausnahme: Seeleute im Sinne von § 2 Absatz 3 SGB IV).
1 Die Genehmigung der Vereinbarung über die Auflösung der See-Krankenkasse und der See-Pflegekasse und deren Eingliederung in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist mittlerweile bestandskräftig. Das BMG hat die an die Bestandskraft der Genehmigung der Vereinbarung geknüpften Inkrafttretensregelungen mit Datum vom 28. 12. 2007 im BGBl. bekannt gegeben (BGBl. I S. 3305).
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