Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. VII.3.2. RS 2007/09
Ziff. VII.3.2. RS 2007/09, Versicherungsrechtliche Beurteilung
(1) Beschäftigungsverhältnisse, die im Rahmen dieser Maßnahmen ausgeübt werden, zählen zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Es besteht auch Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Weder die Qualifizierungsmaßnahme nach § 235b SGB III noch die Beschäftigung im Rahmen der Eingliederungsmaßnahmen nach §§ 421o und 421p SGB III stellen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Sinne des § 27 Absatz 3 Nummer 5 SGB III dar. Mithin liegt auch Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung vor.
(2) Die nach den vorgenannten Vorschriften geförderten Arbeitnehmer gehören auch zu den Personen im Sinne des AAG, wobei Personen in der Einstiegsqualifizierung nach § 235b SGB III den Auszubildenden gleichzustellen sind.
(3) Beitragsbemessungsgrundlage ist jeweils das erzielte Arbeitsentgelt. Die Bezuschussung (Förderung) hat keinen Einfluss auf die Beitragsbemessungsgrundlage.
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