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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 2 RBEG
§ 2 RBEG, Zugrundeliegende Haushaltstypen
1 Der Ermittlung der Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 SGB XII liegen die Verbrauchsausgaben folgender Haushaltstypen zugrunde:
- 1. Haushalte, in denen eine erwachsene Person allein lebt (Einpersonenhaushalte) und
- 2. Haushalte, in denen ein Paar mit einem minderjährigen Kind lebt (Familienhaushalte).
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