Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 20 UStG
§ 20 UStG, Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
1 Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer,
- 1. dessen Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800 000 EUR betragen hat, oder
- 2. der von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist, oder
- 3. soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG ausführt, oder
- 4. der eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit er nicht freiwillig Bücher führt und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse macht oder hierzu gesetzlich verpflichtet ist,
Nummer 1 geändert durch G vom 27. 3. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) (1. 1. 2024).
Nummer 3 geändert durch G vom 16. 12. 2022 (BGBl. I S. 2294).
Nummer 4 angefügt durch G vom 16. 12. 2022 (BGBl. I S. 2294).
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