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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 8.2. RS 2024/03
Ziff. 8.2. RS 2024/03, Beispiele zur Berechnung und Zahlung von Kinderkrankengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
In den Beispielen wird die Berechnung des Brutto-Kinderkrankengeldes dargestellt.
Beispiel 40 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld über ein Wochenende, Arbeitstage Mo bis Fr
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 1 | 20. 1. (Fr) bis 27. 1. (Fr) |
Das Arbeitsentgelt ist nicht nach Monaten bemessen (z. B. Stundenlöhner). Der Arbeitgeber kürzt das Arbeitsentgelt für die tatsächlichen Arbeitstage (Mo bis Fr). Der Arbeitgeber stellt nicht bezahlt frei, am ersten Tag der Erkrankung wurde nicht (teilweise) gearbeitet.
Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse
- den gesamten Freistellungszeitraum (umfasst . . . Kalendertage) | 20. 1. bis 27. 1. (8) |
- die freigestellten Arbeitstage | 6 |
- das ausgefallene Brutto | 1 000 EUR |
- das ausgefallene Netto | 600 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | ja |
Berechnung des Kinderkrankengeldes (KiKG):
100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto (wegen Einmalzahlung): (600 EUR (x 100 %)/8 Kalendertage =) | 75 EUR kal.tgl. KiKG |
75 EUR < 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher ist KiKG mit 75 EUR anzusetzen. | |
75 EUR x 8 Kalendertage = | 600 EUR KiKG |
Das Kinderkrankengeld (75 EUR) übersteigt nicht 70 % der BBG (120,75 EUR) und beträgt daher kalendertäglich 75 EUR. Es ist für 8 Kalendertage zu zahlen und beträgt damit 600 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 6 Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.
Beispiel 41 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld mit bezahlter Freistellung, Arbeitstage Mo bis Fr
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 1 | 6. 3. (Mo) bis 10. 3. (Fr) |
Der Arbeitgeber kürzt das Arbeitsentgelt für die tatsächlichen Arbeitstage (Mo bis Fr) und gewährt für den 6. 3. und 7. 3. (Mo bis Di) eine bezahlte Freistellung. Am ersten Tag der Erkrankung wurde nicht (teilweise) gearbeitet.
Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse
- Den gesamten Freistellungszeitraum (umfasst . . . Kalendertage) | 6. 3. bis 10. 3. (5) |
- die freigestellten Arbeitstage | 5 |
davon bezahlt freigestellte Arbeitstage | 2 |
für den Zeitraum | 6. 3. bis 7. 3. |
- das ausgefallene Brutto | 270 EUR |
- das ausgefallene Netto | 180 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | ja |
Berechnung des Kinderkrankengeldes (KiKG):
Aufgrund der bezahlten Freistellung vom 6. 3. bis 7. 3. ist Kinderkrankengeld für die Zeit vom 8. 3. bis 10. 3., somit für 3 Kalendertage zu berechnen.
100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto (wegen Einmalzahlung): (180 EUR (x 100 %)/3 Kalendertage =) | 60 EUR kal.tgl. KiKG |
60 EUR < 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher ist KiKG mit 60 EUR anzusetzen. | |
60 EUR x 3 Kalendertage = | 180 EUR KiKG |
Das Kinderkrankengeld (60 EUR) übersteigt nicht 70 % der BBG (120,75 EUR) und beträgt daher kalendertäglich 60 EUR. Es ist für 3 Kalendertage zu zahlen und beträgt damit 180 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 5 (2 bezahlte und 3 unbezahlte) Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.
Beispiel 42 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld bei Mehrfachbeschäftigung ohne Einmalzahlungen
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 1 | 10. 10. bis 12. 10. |
Mehrfachbeschäftigte;
Arbeitgeber A und B rechnen das Entgelt für den Kalendermonat ab. Es wird keine bezahlte Freistellung geleistet. Einmalzahlungen werden nicht gewährt. Am Tag des Beginns der Freistellung wurde nicht gearbeitet.
Beschäftigung A — Arbeitgeber meldet:
- den gesamten Freistellungszeitraum | 10. 10. bis 12. 10. |
- die freigestellten Arbeitstage | 3 |
- das ausgefallene Brutto | 300 EUR |
- das ausgefallene Netto | 168,76 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | nein |
Beschäftigung B — Arbeitgeber meldet:
- den gesamten Freistellungszeitraum | 10. 10. bis 12. 10. |
- die freigestellten Arbeitstage | 3 |
- das ausgefallene Brutto | 150 EUR |
- das ausgefallene Netto | 119,67 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | nein |
1. Berechnung Teilkinderkrankengeld
Beschäftigung A (168,76 EUR x 90 % : 3 Kalendertage =) | 50,63 EUR Teil-KiKG A |
Beschäftigung B (119,67 EUR x 90 % : 3 Kalendertage =) | 35,90 EUR Teil-KiKG B |
2. Berechnung Gesamtkinderkrankengeld
Teil-KiKG A (50,63 EUR) + Teil-KiKG B (35,90 EUR) = | 86,53 EUR |
86,53 EUR < 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher beträgt das kalendertägliche Kinderkrankengeld aus beiden Beschäftigungen 86,53 EUR. | |
86,53 EUR x 3 Kalendertage = | 259,59 EUR KiKG |
Das Gesamtkinderkrankengeld beträgt vom 10. 10. bis 12. 10. insgesamt 259,59 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 3 Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.
Beispiel 43 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld bei Mehrfachbeschäftigung mit Überschreiten des Höchstkinderkrankengeldes
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 1 | 15. 8. bis 18. 8. |
Mehrfachbeschäftigte;
Arbeitgeber A und B rechnen das Entgelt für den Kalendermonat ab. Es wird keine bezahlte Freistellung geleistet. Einmalzahlungen werden nicht gewährt. Am Tag des Beginns der Freistellung wurde nicht gearbeitet.
Beschäftigung A — Arbeitgeber meldet:
- den gesamten Freistellungszeitraum | 15. 8. bis 18. 8. |
- die freigestellten Arbeitstage | 4 |
- das ausgefallene Brutto | 800 EUR |
- das ausgefallene Netto | 512,53 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | nein |
Beschäftigung B — Arbeitgeber meldet:
- den gesamten Freistellungszeitraum (umfasst . . . Kalendertage) | 15. 8. bis 18. 8. (4) |
- die freigestellten Arbeitstage | 2 |
- das ausgefallene Brutto | 245,16 EUR |
- das ausgefallene Netto | 176,76 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | nein |
1. Berechnung Teilkinderkrankengeld
Beschäftigung A (512,53 EUR x 90 % : 4 Kalendertage) = | 115,32 EUR Teil-KiKG A |
Beschäftigung B (176,76 EUR x 90 % : 4 Kalendertage) = | 39,77 EUR Teil-KiKG B |
2. Berechnung Gesamtkinderkrankengeld
Teil-KiKG A (115,32 EUR) + Teil-KiKG B (39,77 EUR) = | 155,09 EUR | |
155,09 EUR > 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher sind die Teilkinderkrankengelder entsprechend zu kürzen. | ||
Gekürztes Teil-KiKG A | 120,75 EUR x 115,32 EUR : 155,09 EUR = | 89,79 EUR |
Gekürztes Teil-KiKG B | 120,75 EUR x 39,77 EUR : 155,09 EUR = | 30,96 EUR |
Das kalendertägliche Gesamt-KiKG beträgt 120,75 EUR (89,79 EUR + 30,96 EUR). | ||
120,75 EUR x 4 Kalendertage = | 483 EUR KiKG |
Das Gesamtkinderkrankengeld beträgt vom 15. 8. bis 18. 8. insgesamt 483 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 4 Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.
Beispiel 44 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld bei Mehrfachbeschäftigung mit und ohne Einmalzahlung
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 1 | 10. 10. bis 12. 10. |
Mehrfachbeschäftigte;
Arbeitgeber A und B rechnen das Entgelt für den Kalendermonat ab. Am Tag des Beginns der Freistellung wurde nicht gearbeitet. Es wird keine bezahlte Freistellung geleistet. Arbeitgeber A gewährt eine Einmalzahlung, Arbeitgeber B gewährt diese nicht.
Beschäftigung A — Arbeitgeber meldet:
- den gesamten Freistellungszeitraum | 10. 10. bis 12. 10. |
- die freigestellten Arbeitstage | 3 |
- das ausgefallene Brutto | 300 EUR |
- das ausgefallene Netto | 168,76 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | ja |
Beschäftigung B — Arbeitgeber meldet:
- den gesamten Freistellungszeitraum | 10. 10. bis 12. 10. |
- die freigestellten Arbeitstage | 3 |
- das ausgefallene Brutto | 150 EUR |
- das ausgefallene Netto | 119,67 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | nein |
1. Berechnung Teilkinderkrankengeld
Beschäftigung A (168,76 EUR x 100 % : 3 Kalendertage) = | 56,25 EUR Teil-KiKG A |
Beschäftigung B (119,67 EUR x 90 % : 3 Kalendertage) = | 35,90 EUR Teil-KiKG B |
2. Berechnung Gesamtkinderkrankengeld
Teil-KiKG A (56,25 EUR) + Teil-KiKG B (35,90 EUR) = | 92,15 EUR |
92,15 EUR < 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher beträgt das kalendertägliche Kinderkrankengeld aus beiden Beschäftigungen 92,15 EUR. | |
92,15 EUR x 3 Kalendertage = | 276,45 EUR KiKG |
Das Gesamtkinderkrankengeld beträgt vom 10. 10. bis 12. 10. insgesamt 276,45 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 3 Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.
Beispiel 45 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld bei Mehrfachbeschäftigung mit und ohne Einmalzahlung und Überschreiten des Höchstkinderkrankengeldes
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 1 | 15. 8. bis 18. 8. |
Mehrfachbeschäftigte;
Arbeitgeber A und B rechnen das Entgelt für den Kalendermonat ab. Am Tag des Beginns der Freistellung wurde nicht gearbeitet. Es wird keine bezahlte Freistellung geleistet. Arbeitgeber B gewährt eine Einmalzahlung, Arbeitgeber A gewährt diese nicht.
Beschäftigung A — Arbeitgeber meldet:
- den gesamten Freistellungszeitraum | 15. 8. bis 18. 8. |
- die freigestellten Arbeitstage | 4 |
- das ausgefallene Brutto | 770 EUR |
- das ausgefallene Netto | 496,21 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | nein |
Beschäftigung B — Arbeitgeber meldet:
- den gesamten Freistellungszeitraum (umfasst . . . Kalendertage) | 15. 8. bis 18. 8. (4) |
- die freigestellten Arbeitstage | 2 |
- das ausgefallene Brutto | 160 EUR |
- das ausgefallene Netto | 115,35 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | ja |
1. Berechnung Teilkinderkrankengeld
Beschäftigung A (496,21 EUR x 90 % : 4 Kalendertage) = | 111,65 EUR Teil-KiKG A |
Beschäftigung B (115,35 EUR x 100 % : 4 Kalendertage) = | 28,84 EUR Teil-KiKG B |
2. Berechnung Gesamtkinderkrankengeld
Teil-KiKG A (111,65 EUR) + Teil-KiKG B (28,84 EUR) = | 140,49 EUR | |
140,49 EUR > 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher sind die Teilkinderkrankengelder entsprechend zu kürzen. | ||
Gekürztes Teil-KiKG A | 120,75 EUR x 111,65 EUR : 140,49 EUR | = 95,96 EUR |
Gekürztes Teil-KiKG B | 120,75 EUR x 28,84 EUR : 140,49 EUR | = 24,79 EUR |
Das kalendertägliche Gesamt-KiKG beträgt 120,75 EUR (95,96 EUR + 24,79 EUR). | ||
120,75 EUR x 4 Kalendertage = | 483 EUR KiKG |
Das Gesamtkinderkrankengeld beträgt vom 15. 8. bis 18. 8. insgesamt 483 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer werden 4 Arbeitstage angerechnet. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.
Beispiel 46 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld mit Überschreiten des Höchstkinderkrankengeldes
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 1 | 18. 1. (Mi) bis 20. 1. (Fr). |
Arbeitsentgelt wird für den Kalendermonat gezahlt und kalendertäglich gekürzt. Der Arbeitgeber stellt nicht bezahlt frei, am ersten Tag der Erkrankung wurde nicht (teilweise) gearbeitet. Arbeitstage gehen von Mo bis Fr.
Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse:
- den gesamten Freistellungszeitraum | 18. 1. bis 20. 1. |
- die freigestellten Arbeitstage | 3 |
- das ausgefallene Brutto | 579 EUR |
- das ausgefallene Netto | 371,95 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | ja |
Berechnung des Kinderkrankengeldes (KiKG):
100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto (371,95 EUR (x 100 %)/3 Kalendertage =) | 123,98 EUR kal.tgl. KiKG |
123,98 EUR > 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher ist KiKG mit 120,75 EUR anzusetzen. | |
120,75 EUR x 3 Kalendertage = | 362,25 EUR KiKG |
Das Kinderkrankengeld ist für 3 Kalendertage zu zahlen und beträgt insgesamt 362,25 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer sind 3 Arbeitstage anzurechnen. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.
Beispiel 47 — Berechnung und Zahlung Kinderkrankengeld, kein Überschreiten des Höchstkinderkrankengeldes wegen Freistellung über ein Wochenende
Gleiche Ausgangslage wie unter Beispiel 46:
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 1 | 18. 1. (Mi) bis 24. 1. (Di) |
Der Arbeitgeber meldet der Krankenkasse:
- den gesamten Freistellungszeitraum (umfasst . . . Kalendertage) | 18. 1. bis 24. 1. (7) |
- die freigestellten Arbeitstage | 5 |
- das ausgefallene Brutto | 1 351 EUR |
- das ausgefallene Netto | 837,27 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | ja |
Berechnung des Kinderkrankengeldes (KiKG):
100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto (837,27 EUR (x 100 %)/7 Kalendertage =) | 119,61 EUR kal.tgl. KiKG |
119,61 EUR < 120,75 EUR (70 % der kal.tgl. BBG von 2024 i. H. v. 172,50 EUR), daher ist KiKG mit 119,61 EUR anzusetzen. | |
119,61 EUR x 7 Kalendertage = | 837,27 EUR KiKG |
Das Kinderkrankengeld ist für 7 Kalendertage zu zahlen und beträgt insgesamt 837,27 EUR. Auf die Höchstanspruchsdauer sind 5 Arbeitstage anzurechnen. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.
Beispiel 48 — Kinderkrankengeld über Jahreswechsel mit Änderung des Höchstkinderkrankengeldes
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 1 | 29. 12. 2023 bis 3. 1. 2024 |
Der Arbeitgeber rechnet das Gehalt für den Kalendermonat ab. Das Arbeitsentgelt wird kalendertäglich gekürzt. Der Arbeitgeber leistet keine bezahlte Freistellung, zahlt jedoch jährlich im Monat November Weihnachtsgeld. Arbeitstage sind Mo bis Fr (außer Feiertage). Der Arbeitgeber hat 2 separate Meldungen an die Krankenkasse abzugeben und meldet mit der Entgeltabrechnung für Dezember 2023:
- als Freistellungszeitraum 1 (umfasst . . . Kalendertage) | 29. 12. 2023 bis 31. 12. 2023 (3) |
- die freigestellten Arbeitstage | 1 |
- das ausgefallene Brutto | 546,78 EUR |
- das ausgefallene Netto | 351,16 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | ja |
und mit der Entgeltabrechnung für Januar 2024:
- als Freistellungszeitraum 2 (umfasst . . . Kalendertage) | 1. 1. 2024 bis 3. 1. 2024 (3) |
- die freigestellten Arbeitstage | 2 |
- das ausgefallene Brutto | 546,78 EUR |
- das ausgefallene Netto | 349,12 EUR |
- Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten | ja |
Berechnung des Kinderkrankengeldes (KiKG):
Die Krankenkasse hat für beide Freistellungszeiträume getrennt Kinderkrankengeld zu berechnen. Grundlage für die Berechnung stellt einmal der Freistellungszeitraum 1 vom 29. 12. 2023 bis 31. 12. 2023 (3 Kalendertage) und einmal der Freistellungszeitraum 2 vom 1. 1. 2024 bis 3. 1. 2024 (3 Kalendertage) dar. Aufgrund des Jahreswechsels und die dadurch bedingte Änderung der kalendertäglichen BBG (2023: 166,25 EUR und 2024: 172,50 EUR) hat die Krankenkasse dabei die jeweilige Höchstgrenze zu beachten:
1. Berechnung Kinderkrankengeld Freistellungszeitraum 1
100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto (351,16 EUR (x 100%)/3 Kalendertage =) | 117,05 EUR |
70 % der BBG nach § 223 Absatz 3 SGB V (Wert 2023: 166,25 EUR x 70 % =) | 116,38 EUR |
117,05 EUR > 116,38 EUR, daher ist KiKG vom 29. 12. 2023 bis 31. 12. 2023 mit 116,38 EUR anzusetzen: | |
116,38 EUR x 3 Kalendertage = | 349,14 EUR KiKG |
Das Kinderkrankengeld ist für 3 Kalendertage zu zahlen und beträgt insgesamt 349,14 EUR für die Zeit vom 29. 12. 2023 bis 31. 12. 2023. Auf die Höchstanspruchsdauer ist 1 Arbeitstag anzurechnen. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.
2. Berechnung Kinderkrankengeld Freistellungszeitraum 2
100 % des ausgefallenen kalendertäglichen Netto (349,12 EUR (x 100%)/3 Kalendertage =) | 116,37 EUR |
70 % der BBG nach § 223 Absatz 3 SGB V (Wert 2024: 172,50 EUR x 70 % =) | 120,75 EUR |
116,37 EUR < 120,75 EUR, daher ist KiKG vom 1. 1. 2024 bis 3. 1. 2024 mit 116,37 EUR anzusetzen: | |
116,37 EUR x 3 Kalendertage = | 349,12 EUR KiKG |
Das Kinderkrankengeld ist für 3 Kalendertage zu zahlen und beträgt insgesamt 349,12 EUR für die Zeit vom 1. 1. 2024 bis 3. 1. 2024. Auf die Höchstanspruchsdauer für das Jahr 2017 sind 2 Arbeitstage anzurechnen. Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.
1 Gemeint ist hier eine ärztliche Bescheinigung gemäß § 45 Absatz 1 SGB V.
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