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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11. RS 2024/03
Ziff. 11. RS 2024/03, Kinderkrankengeld der Sozialen Entschädigung
(nicht abgebildet: siehe Bd. I: § 47 Absatz 10 SGB XIV)
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